Häufig gestellte Fragen (FAQ)
🔹 Was ist systemische Beratung?
Systemische Beratung betrachtet den Menschen in seinem sozialen Umfeld – etwa Familie, Partnerschaft oder Beruf. Im Mittelpunkt stehen Beziehungen, Muster und Ressourcen. Ziel ist es, neue Perspektiven zu entwickeln und eigene Handlungsspielräume zu erkennen und zu erweitern.
🔹 Für wen ist systemische Beratung geeignet?
Für alle, die sich in einer belastenden Lebensphase befinden, vor Entscheidungen stehen oder sich in ihren Beziehungen oder ihrer Persönlichkeit weiterentwickeln möchten – ob als Einzelperson, Paar oder Fachkraft.
🔹 Was ist der Unterschied zwischen Beratung und Therapie?
Systemische Beratung ist keine Psychotherapie und ersetzt diese auch nicht. Sie richtet sich an psychisch gesunde Menschen mit Beratungsanliegen. Bei klinisch relevanten Symptomen (z. B. Depression, Angststörung) ist eine therapeutische Behandlung durch approbierte Fachkräfte erforderlich.
🔹 Wie läuft eine Beratung ab?
Nach einer Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein erstes Gespräch. In diesem klären wir Ihr Anliegen, mögliche Ziele und die Rahmenbedingungen. Die Sitzungen dauern in der Regel 60–90 Minuten und finden nach Vereinbarung in Präsenz oder online statt.
🔹 Was kostet eine Beratung?
Da ich freiberuflich arbeite, richten sich die Kosten nach Art und Umfang der Beratung. Gerne kläre ich die genauen Konditionen im persönlichen Gespräch. Bitte beachten Sie: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen systemische Beratung in der Regel nicht.
🔹 Kann ich auch kurzfristig einen Termin bekommen?
Ich arbeite flexibel und nach individueller Vereinbarung. Termine sind meist zeitnah möglich – auch am Abend. Schreiben Sie mir einfach eine Nachricht oder rufen Sie an.
🔹 Bieten Sie auch Supervision für Fachkräfte an?
Ja – ich biete systemisch orientierte Supervision und Fachberatung für Fachkräfte, insbesondere im Bereich Jugendhilfe und soziale Arbeit. Vorrangig in Einzel- oder Kleingruppensettings. Für umfassende Teamsupervisionen empfehle ich entsprechend spezialisierte Supervisor:innen.
🔹 Was bedeutet rechtliche Betreuung nach dem BtOG?
Im Rahmen gesetzlicher Betreuung übernehme ich Aufgaben im Auftrag der Amtsgerichte, z. B. in den Bereichen Gesundheit, Finanzen oder Behördenangelegenheiten. Diese Tätigkeit ist klar von meiner freiberuflichen Beratung getrennt.
Eine direkte Beauftragung durch Klient:innen ist hier nicht möglich.
