
Rechtliche Betreuung nach dem BtOG
Ich bin als rechtlicher Betreuer nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) tätig.
Diese Tätigkeit übe ich auf der Grundlage gerichtlicher Bestellung aus und ausschließlich im Auftrag der jeweiligen Amtsgerichte.
Was bedeutet rechtliche Betreuung?
Rechtliche Betreuung richtet sich an volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selbst regeln können.
In diesen Fällen bestellt das Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung – in bestimmten Aufgabenkreisen, zum Beispiel:
- Gesundheitssorge
- Vermögenssorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten
- Organisation von Hilfen im Alltag
Ich übernehme in diesem Rahmen die gesetzlich geregelte Vertretung meiner Klient:innen – stets mit dem Ziel, ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten oder wiederherzustellen.
Keine direkte Kontaktaufnahme möglich
Bitte beachten Sie:
Die Übernahme rechtlicher Betreuungen erfolgt ausschließlich auf gerichtliche Anordnung.
Eine direkte Anfrage oder Bewerbung für eine Betreuung ist daher nicht möglich.
Ich betreibe keine Akquise und nehme keine Klient:innen außerhalb der gerichtlichen Bestellung an.
Kontakt für Gerichte und Institutionen:
📞 Diensttelefon: 0178 5102413
✉️ kontakt@deisterperspektiven.de
📬 Postfach: 100135, 30967 Wennigsen
Weitere Informationen zur gesetzlichen Betreuung finden Sie z. B. auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz oder bei den Betreuungsbehörden Ihres Landkreises.
